AGB
Geschäftsbedingungen zur Anmietung der Schießanlage der Schützengemeinschaft Steinwald
1.) Anmietung der Anlage
Die Anlage kann ausschließlich über den Jagdsportleiter des SG-Steinwald e.V. angemietet werden:
Michael Mickisch
E-Mail: mikelmick@t-online.de
Tel.: +49 – (0) 9231 – 63865
Mobil: +49 – (0) 151 – 14916516
Vereinbarungen mit anderen Mitgliedern der SG-Steinwald sind nicht bindend!
Bei der Anmietung unbedingt Kontaktinformationen angeben, unter denen Sie für Rückfragen oder eventuelle Probleme erreichbar sind.
Für den angemieteten Zeitraum stellt die SG-Steinwald ein Mitglied, das sich um Scheibenwechsel, Aufsperren der Anlage, Bedienung der Technik, Getränkeversorgung etc. kümmert. Sollte für das Schießen eine Schießaufsicht beim Schützen und / oder Schießleiter auf dem Schützenstand notwendig sein, sind diese vom Mieter zu stellen.
Falls bei der Reservierung keine Scheibenwünsche angegeben wird, ist die folgende Konfiguration als Standard installiert:
100m: 4x BDS Kurzwaffenscheibe 25m (Z9, entspricht ISSF 100m)
200m: 4x BDS Zielfernrohrscheibe 300m (Z8)
300m: 3x BDS Zielfernrohrscheibe 300m (Z8)
1x ISSF 300m
Scheiben können auch während der gebuchten Zeit geändert werden. Dies geht dann aber von der Schießzeit ab und kann je nach Anzahl der Scheiben und Entfernungen bis zu 20 Minuten dauern.
2.) Allgemeines
Wir wollen, dass das Schießen auf unserer Anlage den Mietern zu einem positiven Erlebnis wird. Um aber den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um unsere Anlage zu schonen sind aber leider dennoch ein paar Regeln notwendig.
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Grundsätzlich ist den Anweisungen des Betreuers der Anlage bzw. der Aufsicht folge zu leisten.
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Die Zeit für die Anmietung beinhaltet den Auf- und Abbau des mitgebrachten Equipments. Zum Ende der Zeit muss der Schießstand verlassen werden. Ein eventuell früherer Start oder eine Verlängerung der Schießzeit, so fern das die Auslastung der Anlage zulässt, liegt im Ermessen der anwesenden Aufsicht.
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Bitte wenden Sie sich spätestens ab dem dritten Schuss, der nicht auf dem Monitor angezeigt wird, an die Aufsicht. Bei Störungen oder falscher Trefferlage hilft die anwesende Aufsicht auch gerne weiter. Sollte die Störung nicht beseitigt werden können oder sich die Trefferlage nicht verbessern, hat die Aufsicht das Recht das Schießen für einen oder mehrere Schützen bzw. Waffen zu beenden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
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Da die Wartung der Anlage auf Grund von Schäden durch Fehlschüsse intensiv und kostspielig ist, werden für Schüsse in Wände, Decken, Brüstung etc. ein Unkostenbeitrag von €20,- erhoben, bei Schüssen in die Technik (Beleuchtung, Kabel, etc.) von €50,-. Über diesen Betrag stellt Ihnen die Aufsicht einen Quittungsbeleg aus, den Sie üblicherweise über Ihre Haftpflicht geltend machen können.
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Auf dem Schießstand sind verschiedene Hilfsmittel zur allgemeinen Verwendung bereit gestellt. Diese sind div. Auflagen, Matten, Stangen für stehendes Schießen, Druckluft zur Laufkühlung, etc. Die Verwendung dieser Materialien erfolgt ausschließlich auf das Risiko des Nutzers. Für eventuelle Schäden, wie z.B. Kratzer an einem Holzschaft, übernimmt die SG-Steinwald keine Haftung.
3.) Absage eines Termins
Die Buchungen sind bindend. Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Termin kurzfristig abgesagt wird oder die Schützen einfach nicht erscheinen. In diesem Fall behält es sich die SG-Steinwald vor, die Gebühren dem Mieter trotzdem in Rechnung zu stellen.
Für Stornierungen gelten folgende Zeiten:
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Stornierung des Termins länger als 6 Wochen im Voraus erfolgt für den Mieter kostenfrei.
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Bei Stornierungen zwischen 2 und 6 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt eine Verrechnung von 50%
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Bei Stornierungen kürzer als 2 Wochen vor dem gebuchten Termin muss der volle Mietpreis in Rechnung gestellt werden.
Sollte es der SG-Steinwald möglich sein, die Anlage dennoch erneut an andere Vereine oder Kunden zu vermieten, wird von der in Rechnung Stellung abgesehen.
4.) Einschränkungen
Die SG-Steinwald versucht in regelmäßigen Arbeitseinsätzen und gelegentlich auch nächtlichen Reparaturen den Zustand der Anlage zu bewahren und diese einsatzbereit zu halten.
Es ist aber leider nicht ausgeschlossen, dass es bei der elektronischen Trefferaufnahme oder anderen Einrichtungen zu Störungen kommt, die keinen Schießbetrieb oder nur eingeschränkten Betrieb zulassen.
In einem solchen Fall informieren wir über unsere WEB-Seite über die Einschränkung bzw. versuchen die Mieter der Anlage vorab zu informieren.
In diesen Fällen wird der Mietpreis selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt. Sollte die Anlage eingeschränkt genutzt werden können (z.B. 2 von 4 Bahnen) kann der Mieter entscheiden, ob diese nutzen möchte oder auf den Termin verzichtet. Im Falle einer eingeschränkten Nutzung wird der Mietpreis entsprechend reduziert.
Da die Betreuung der Anlage auf rein ehrenamtlicher Tätigkeit beruht, kann es auch nicht ausgeschlossen werden, dass aus persönlichen Gründen keine Aufsicht der SG-Steinwald zur Verfügung steht. Auch in einem solchen Fall kann das Schießen nicht stattfinden und der Mieter wird entsprechend kontaktiert bzw. zu den öffentlichen Terminen auf unserer WEB-Seite informiert. Auch in diesem Fall fällt selbstverständlich keine Nutzungsentgelt an.
Auf Wunsch können ausgefallene Termine bevorzugt bei der Vergabe von freien Terminen berücksichtigt werden. In diesem Fall wenden Sie sich bitte auch an unseren Jagtsportleiter, Herrn Mickisch. Er kann sie dann bei Absage eines Termins eines anderen Mieters entsprechend informieren. Es gibt aber leider keine Garantie für einen mittel- oder gar kurzfristigen Ersatztermin.